Versicherung, Haftung, Datenschutz
Mit der Abgabe einer Meldung erklärt der Teilnehmer, dass er/sie bzw. bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten mit der Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind.
Es werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Jahrgang, Verein bzw. Schule, Strecke. Diese Daten werden nur intern vom TV Unna für die Erstellung der Urkunden verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte bzw. Veröffentlichung erfolgt nicht.
Zusätzlich
erklärt der Teilnehmer mit Abgabe der Meldung, dass die
im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos,
Filmaufnahmen oder foto-mechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsansprüche
des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren
genutzt werden dürfen.
Bezüglich der Veröffentlichung von Foto- und
Videoaufnahmen, die bei Sportveranstaltungen aufgenommen werden, hat der BGH mit
Urteil vom 28.05.2013 (VI ZR 125/12) entschieden, dass diese Veröffentlichung
zulässig ist, denn Foto- und Videoaufnahmen sind bei sportlichen Wettkämpfen
heute weitgehend üblich, so dass Teilnehmer dann hiermit rechnen müssen und von
einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden kann.
Bei Foto-
und Videoaufnahmen während der Siegerehrung hat der Teilnehmer die Fotografen
selbst darauf hinzuweisen, dass sie/er nicht mit in das Bild will. Darüberhinaus
wird der Veranstalter möglichst bei jeder Siegerehrung Fotografen und Teilnehmer
darauf hinweisen.
Für die Teilnahme an der Laufveranstaltung des TV Unna sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Es sollten jedoch ein angemessener Trainingszustand und Grundlagen des Laufsports vorhanden sein. Mit Entrichtung der Startgebühr erklärt der Teilnehmer, dass ihm seitens des Veranstalters eine medizinische Vorsorgeuntersuchung zur Abklärung evtl. gesundheitlicher Risiken empfohlen wurde. Die Teilnahme erfolgt diesbezüglich auf eigens Risiko. Die Zugehörigkeit zu einem Walking- oder anderen Sportverein wird nicht vorausgesetzt.
Der TV Unna 1861 e.V. gibt sich alle Mühe, einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sicherzustellen. Jegliche Haftung bei Unfällen und Diebstählen wird vom Veranstalter ausgeschlossen.