Mitgliedschaft unter Corona-Einschränkungen

Liebe Mitglieder,

angesichts der weiter geltenden Corona-Einschränkungen,

fragt sich vielleicht mancher: “Soll ich nicht die Mtgliedschaft kündigen

bzw. die Lastschrift zurückbuchen?”

 

Nach der Satzung ist eine Kündigung möglich zum 15.11 bzw. 15.05.

Liegt keine Kündigung vor, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein halbes Jahr

und damit auch die Beitragspflicht.

 

Von dieser Regelung abweichend akzeptieren wir auf Kulanzbasis folgende Gründe für eine Sonderkündigung:

·         Längerfristige gesundheitliche Einschränkungen

·         Umzug

·         Gravierende finanzielle Notlagen ( dabei sind wir gern bei der Erstellung des BuT-Antrages behilflich)

 

Zu einer evtl. Sonderkündigung in Corona-Zeiten gibt es folgende rechtliche Einschätzung:

 

Haben die Mitglieder aufgrund der Absage des Trainings-, Spiel- und Sportbetriebs ein Sonderkündigungsrecht oder ein Recht auf Beitragsminderung?

Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins. Insofern gilt auch nicht der bereits angesprochene Grundsatz, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt.

Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. In der Regel sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente dürften für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht herangezogen werden können. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum dürfte danach grundsätzlich noch nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen. Anderes könnte gegebenenfalls für sogenannte Kurs- oder Zeitmitgliedschaften gelten.

 

Die Corona-Pandemie hat uns einen immensen zusätzlichen Arbeits- und Geldaufwand aufgebürdet,

damit wir Angebote für unsere Mitglieder möglichst vollständig realisieren können:

·         Ständige Kommunikation mit der Stadt Unna und dem Gesundheitsamt

·         Erstellung div. Hygienekonzepte für die verschiedenen Sportarten

·         Organisation der Hallenbelegungen aufgrund städtischer Vorgaben

·         Schulung der Übungsleiterinnen

·         Einkauf von Desinfektionsmitteln

·         Überarbeitung der Trainingsinhalte zur Einhaltung der Hygieneregeln

·         Erstellen und Verwalten von Nachverfolgungslisten

·         Teilweise Online-Angebote

·         Telefongespräche und Mails ohne Ende

 

Und das tun wir gerne besonders für die Kinder und Jugendlichen, aber natürlich auch für unsere erwachsenen Mitglieder.

Bei einem Beitrag von gut EINEM Euro pro Woche.

Das ganze weitgehend ehrenamtlich. (Die Übungsleiterinnen werden natürlich bezahlt.)

Ich hoffe, das hat etwas zu den Hintergründen erläutert.

Wir möchte Sie außerdem dringend bitten, vor einer evtl. Rückbuchung mit mir Kontakt aufzunehmen ( Die Rückbuchung belastet uns mit 3 Euro zusätzlich!)

Bitte bleiben Sie weiter Mitglied, damit wir auch in Zukunft ein attraktives Sportangebot sicherstellen können.

Alles Gute für 2021

wünscht

 

Ulrich Dreischer mit dem gesamten Vorstand